Schnittstelle

Bereits im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurde der einheitliche onkologische Basisdatensatz (www.basisdatensatz.de) verankert. Der Basisdatensatz ist ein standardisierter Kern von Merkmalen, der für die Krebsregistrierung nach § 65c SGB V verpflichtend ist.

Mit diesem Instrument wurde eine einheitliche onkologische Dokumentation geschaffen, um eine vergleichbare Erfassung und Auswertung der Krebsregisterdaten in den Bundesländern zu ermöglichen.

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz (oBDS)

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (heute: oBDS) wurde maßgeblich von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nach § 65c SGB V entwickelt – daher der frühere Name ADT-GEKID-Basisdatensatz.

Neben festgelegten Merkmalen zu Diagnose, Therapie und Verlauf von Krebserkrankungen beinhaltet der Basisdatensatz aktuell vier ergänzende organspezifische Module:

– Mammakarzinom
– Kolorektales Karzinom
– Prostatakarzinom und
– Malignes Melanom.

Der Basisdatensatz wurde im März 2008 verabschiedet. Aktualisierte Versionen wurden in den Jahren 2014 (BAnz AT 28.04.2014 B2) und 2021 (BAnz AT 12.07.2021 B4) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Basisdatensatz gilt bundesweit für alle Krebsarten und wird fortlaufend um weitere tumorspezifische Module ergänzt, die wiederum im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Schnittstelle für Informationssysteme

Um den Dokumentationsaufwand für die Melderinnen und Melder zu verringern und einen schnellen Weg der Datenübermittlung zu realisieren, ist von ADT und GEKID auch eine bundesweit einheitliche XML-Schnittstelle geschaffen und Anfang 2014 erstmalig auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlicht worden. Damit ist es möglich, Informationen zu onkologischen Diagnosen, Behandlungen und Verläufen direkt aus dem Dokumentationssystem der Leistungserbringenden an das jeweilige Krebsregister zu übermitteln.

Die meisten Tumordokumentationssysteme bieten genormte Schnittstellen für die Meldung an die Krebsregister an, in welchen der oBDS hinterlegt ist. Dieser wird dann in Form einer XML-Datei an die Krebsregister übermittelt.

Für die Entgegennahme des aktualisierten Basisdatensatzes wurde ein ebenfalls aktualisiertes Schema in Version 3.0.0 erarbeitet, das am 01.03.2022 für die Implementierung freigegeben wurde.

>> Lesen Sie dazu auch die Presseinfo der Plattform § 65c.

Version 3.0.0 der Schnittstelle

Die neue Version 3.0.0 der Schnittstelle berücksichtigt die am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte neueste Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) und die zuvor veröffentlichten organspezifischen Module.

Auf die Veröffentlichung folgte eine mehrstufige Kommentierungsphase, in der sowohl die neue Schemaversion der Schnittstelle als auch der dazugehörige Umsetzungsleitfaden kommentiert werden konnten. Hierzu waren sowohl die Landeskrebsregister als auch die Softwarehersteller direkt angesprochen, ihre Expertise einzubringen.

Das auf diese Weise finalisierte oBDS-XML-Schema Version 3.0.0 mit dem webbasierten Umsetzungsleitfaden finden Softwarehersteller auf folgender Seite: www.basisdatensatz.de

Das neue oBDS-XML-Schema 3.0.0 orientiert sich in der Struktur an dem bisherigen ADT-GEKID XML-Schema Version 2.2.1 und stellt dessen Weiterentwicklung dar. Die Optimierungen am Schema sind jedoch so umfangreich, dass es sich um eine neue Grundversion handelt, deren Namenskürzel als „oBDS“ nun auch angepasst wurde.

Die Landeskrebsregister planen, Meldungen im neuen oBDS-XML-Schema ab Herbst 2022 entgegenzunehmen. Nach einer Übergangszeit werden ältere Versionen nicht mehr angenommen.

Anwendungshinweise

Das XML-Schema wurde bereits mehrfach überarbeitet und ergänzt. Aktuell kann die Datenübermittlung unter folgenden Versionen erfolgen:

– 2.2.1*/2.2.0 enthält das Modul Malignes Melanom; Entgegennahme durch die Krebsregister ab 01.04.2021
2.1.3*/2.1.2 für Meldeanlässe ab 01.01.2021
2.1.1 – für Meldeanlässe bis 31.12.2020

*Die Versionen 2.2.1 und 2.1.3 unterscheiden sich gegenüber ihren direkten Vorgängerversionen 2.2.0 bzw. 2.1.2 nur durch die Unterstützung der ICD-O zweite Revision 2019.